Die Öko-Verordnung von 1991
1. Gilt nur für landwirtschaftliche Erzeugnisse und daraus hergestellte Lebensmittel
- Verbot der Verwendung von GVO (gentechnisch veränderte Organismen)
- artgerechte Tierhaltung
- Verzicht auf Pestizide und Fungizide
- etc.
2. Kennzeichnung
- Künast-Siegel / EU-Logo bzw. Verbandslogos
Die Öko-Verordnung ab 01.01.2009
1. Änderungen bei der Kennzeichnung
- Einheitliches EU-Logo ab 07/2010
- Kennzeichnung der Zutaten nach Herkunft (EU/ nicht EU) ab 07/2010
2. Änderungen bei der Auslobung
- Auslobung einzelner Öko-Zutaten (in %-Anteil angegeben) in der Zutatenliste möglich, aber ohne Bio-Auslobung im Produktnamen und kein Logo
Das Zertifizierungsverfahren durch eine unabhängige Öko-Kontrollstelle
(erkennbar auf dem Produkt Bsp. DE-003-Öko-Kontrollstelle)
1. Überprüfung der Dokumentation
- Zertifikate der Rohstofflieferanten
- Rückverfolgbarkeittest
- Lagerung, Herstellung
- Transport
- etc.
2. Jährlicher Kontrollbesuch
3. Überprüfung des Produktionsablaufs (Werksrundgang)


